Die Abkürzung SS steht für die Anfangsbuchstaben der Schutzstaffel. Diese Schutzstaffel diente der NSDAP schon in der Weimarer Republik. Sie wurde zum persönlichen Schutz Adolf Hitlers gegründet und unterstand zunächst dem parteilichen Prügelkommando der SA, was eine Abkürzung für Sturmabteilung ist. Nach dem sogenannten Röhmputsch im Jahre 1934 innerhalb der SA wurde die SS zu einer eigenständigen paramilitärischen Organisation befördert und fungierte zugleich als parteiinterne Polizei. Zur Zeit des zweiten Weltkrieges und schon davor im dritten Reich war die SS maßgeblich am Holocaust beteiligt. Seid Ende des Krieges gilt die SS als verbrecherische Organisation und wurde verboten.
Die SS galt als elitärer Verband von Kämpfern im dritten Reich und wurde zunächst kultisch verehrt. Noch immer direkt auf Adolf Hitler eingeschworen und nicht auf das Reich, breitete sich von den schwarz uniformierten Männern eine grausame Macht aus, welche die gewöhnliche Reichswehr, weit überschattete. Die Offiziere der SS nahmen im Militär des deutschen Reiches Führungspositionen ein und stellten Eliteeinheiten. Mitglieder der SS wurden als Herrenmenschen betrachtet und mussten Rassenrein sein. Es genügte hierbei noch nicht einmal, das die Reinheit des betreffenden SS Mannes bekräftigt wurde, sondern auch seine Frau durfte nicht das sogenannte Makel des Nichtdeutschseins tragen.
Die Mitglieder der SS wurden in einem Kult eingeschworen, der sich über Ringe kennzeichnete, welche an germanischen Ritualplätzen, an die Kämpfer der SS geweiht wurden. Die Totenkopfbanner der SS stellten die grausamen und Menschenverachtenden Wärter der Konzentrationslager und waren persönlich für die Vernichtung von Millionen unschuldiger Menschen verantwortlich. Als der Wehrmacht überlegene Einheit, rückte die SS im Krieg weit vor und verübte zahlreiche Kriegsverbrechen.
Posted on Juni 12th, 2008 von admin
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Ungeachtet der tatsächlichen Ursprünge der Arier, welche sich im mittleren Osten finden lassen und der Tatsache das der Name Iran übersetzt ins Deutsche „Land der Arier“ bedeutet, erfanden sogenannte Wissenschaftler im dritten Reich die propagandistische Rassenleitfigur des Ariers. Nach den wirren Theorien der Rassenkundler im dritten Reich, war die Urheimat der Arier im norden Deutschlands und vor allen in Skandinavien zu finden. Ein Arier bezeichnete ein Mitglied einer indogermanischen Herrenrasse, ein Konstrukt das es so in der realen Welt außerhalb der Wahnvorstellung der Nazis nie gegeben hat. Die Mission dieser Arier sei es alle nichtarischen Völker, Rassen und Kulturen zu unterwerfen, zu versklaven oder sogar auszurotten. Nach den Rassentheorien des dritten Reiches war diese nordische Fantasierasse von einem großen athletischen Wuchs, mit blondem Haar, weißer Haut und stechend blauen Augen. Romanische Völker wurden als zum Teil Germanisiert betrachtet, da sie zur gleichen Sprachfamilie wie die der Indogermanen gehörten. Als Gegenrasse wurde der Jude als Semit bezeichnet. Das die tatsächliche semitische Volksbezeichnung auch Araber und andere Völker mit einbezieht wurde bewusst wahr genommen und der Begriff Semit so umgedeutet, das er Araber explizit aus nahm. Diese Regelung war ein weiterer klarer Verstoß gegen die kulturelle Realität und ein weiterer Stein im Wahngebäude des dritten Reiches. Aufgrund dieser rassistischen Klassifizierung wurden die Mühlen der Vernichtung angetrieben, denn es galt für den Erhalt der arischen Rasse, die schändlichen Semiten, also Juden, aus zu löschen und die slawischen Untervölker, zu versklaven. Später wurden mit den Nürnberger Gesetzen rechtliche Werkzeuge geschaffen, um diesen Rassenwahn tatsächlich im Gesetz zu verankern.
Posted on Mai 22nd, 2008 von admin
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Eine der bekanntesten Ausprägungen des Antisemitismus im dritten Reiche, war die Kennzeichnungen eines Juden mit dem sogenannten Judenstern, welcher seltener auch einfach Gelber Stern genannt wird. Diese Markierung wurde im September 1939 in Polen eingeführt, machte allerdings bald im ganzen deutschen Reich Schule. Diese öffentliche Demütigung gehörte zur systematischen Defamierung des jüdischen Volkes. Die Form des Judensterns war die eines sechseckigen Sternes (auch Davidstern genannt, ein Zeichen des Judentums, vergleichbar mit dem Kreuz im Christentum). Dieser sechseckige Stern, war von schwarzer Farbe, verband sich im inneren zu einem Hexegram, in dessen Mitte in geschwungenen schwarzen Lettern das Wort Jude stand. Die Lettern waren in ihrer geschwungenen Art, dem Hebreischen Alphabet angelehnt und nicht in der damals üblichen Frakturschrift auf den Stern gestickt. Die Kennzeichnung von Juden hat eine lange Tradition, welche ins Mittelalter reicht, denn der Jude war seid jeher ein verfolgter Mensch. Nach den Novemberpogromen wurde von Reinhard Heydrich eine Kennzeichnungspflicht für Juden im ganzen deutschen Reich vorgeschlagen, diese setzte Jospeh Goebbels schließlich durch. Lachhafte Rechtfertigung für dieses Vorgehen war damals das in den Kriegszeiten die Juden nicht als „Miesmacher und Stimmungsverderber“ arbeiten konnten. Hier klingt wieder die alte Legend der Brunnenvergifter durch. So wurde die jüdische Minderheit deutlich von den übrigen Deutschen isoliert. Schließlich machte diese Kennzeichnung der Menschen, mit dem Judenstern, ihre Verfolgung und spätere Deportation in die Konzentrationslager bedeutend einfacher. Ein Schritt der sicherlich, auch als solcher geplant war, denn die Pläne zur Vernichtung der Juden standen schon lange fest.
Posted on Mai 8th, 2008 von admin
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Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist eine übergeordnete Instanz von jüdischen Gemeinden und Landesverbänden. Der als Dachorganisation fungierende Zentralrat, kann als politische Vertretung der jüdischen Gemeinden in Deutschland gesehen werden. Über hunderttausend Juden, aus 87 im Zentralrat vereinten jüdischen Gemeinden sind, in dieser Organisation vereint. Seid dem ersten April des Jahres 1999 befindet sich der Sitz des Zentralrates im Leo-Baeck Haus, in der Bundeshauptstadt Berlin. Zur Zeit besitzt die Präsidentschaft im Zentralrat der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch. Damit ist sie die erste Frau in der seid 1950 bestehenden Geschichte des Zentralrat der Juden, welche diese Position bekleidet. Der bekannteste Präsident war Ignatz Bubis, welcher dieses Amt von 1992 bis 1999 inne hatte, da er in letzt genanntem Jahr starb. Ignatz Bubis wurde als führender Politiker in der FDP bekannt. In den Gründerjahren sah der Zentralrat seine Hauptaufgabe darin die Gesetze zur Wiedergutmachung der Verbrechen des Nazi-Regimes auf den Weg zu bringen. Später wurde dieses Tätigkeitsfeld um den Kampf gegen Antisemitismus erweitert, so wie um die Annäherung zwischen Deutschland und dem jüdischen Staat Israel. Der Zentralrat sieht es ebenfalls als Aufgabe zwischen Juden und Nichtjuden zu vermitteln und damit ein gegenseitiges Verständnis zu schulen.
Das jüdische Bild des Zentralrates prägen in Deutschland geborene Juden, obwohl die aus dem Osten Europas stammenden Juden, vielerorts die Mehrheit darstellen.
Die zweitgrößte Vereinigung von Juden in Deutschland ist die Union progressiver Juden, die mit nur 3000 Mitliedern weiter hinter dem Einfluss des Zentralrates der Juden zurück bleibt.
Posted on April 24th, 2008 von admin
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Als Nürnberger Gesetze, werden einige rassistische Gesetze verstanden, die in der Zeit des dritten Reiches, genauer am 15. September 1935 beschlossen wurden. Als Anlass diente der 7. Reichsparteitag der NSDAP, welche in Nürnberg dieses Gesetz, vom Reichstag annehmen ließen. Hermann Göring, damals Reichstagspräsident verkündete diese mit einer feierlichen Rede, war dem Reichstag. Diese rassistischen, antisemitischen Gesetze wurden einstimmig angenommen. Sie gliederten sich in drei Teile dem Blutschutzgesetz (ausgeschrieben: Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre), das Reichsbürgergesetz und das Reichsflaggengesetz. In dem Blutschutzgesetz ging es um einen verbot der Eheschließung zwischen Nichtjuden und Juden. Auch davon betroffen waren nichteheliche Beziehungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen beiden Parteien. Verstieß man gegen das Gesetz ging man nach nationalsozialistischer Ideologie und dem rassistischem juristischem System dieser Zeit eine Rassenschande. Rassenschande wurde mit Gefängnis geahndet. Hatten ein Jude und ein Nichtjude außerehelichen Sex, so ging die Frau bei diesem Akt immer Straffrei hervor. Man könnte darin deuten, das Hitler die Frau generell als sexuell unmündig sieht, was auch in späteren Gesetzentwürfen Wiederkehr findet. Ein weiterer Teil dieser rassistischen Gesetze besteht darin, das kein Jude ein deutschstämmiges Dienstmädchen haben durfte, das Jünger als 45 Jahre alt war. Man wollte hiermit dem Juden unterstellen, das er sich an der Frau vergehen würde, wenn sie in jüngerem Alter wäre. So wurde wieder einmal das Bild geprägt, das ein Jude ein Unmensch sei, der nicht nur betrügt und Brunnen vergiftet, sondern auch Frauen vergewaltigt. Diese Rassengesetze unterscheiden auch in Halb und Vierteljuden, welche Deutsche heiraten durften, wenn ein entsprechender Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde. Dieser Antrag allerdings, wurde in der Regel abgelehnt und in der Zeit des zweiten Weltkriegs überhaupt gar nicht erst mehr angenommen.
Posted on April 10th, 2008 von admin
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